Selbstverpflichtungserklärung
Betriebe, die am 1. Kurpfälzer Regionalmarkt teilnehmen,
haben folgende Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben.
Selbstverpflichtungserklärung
zur Schaffung oder Sicherung einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in der Kurpfalz
Ich verpflichte mich:
1. zu einer aktiven Teilnahme an der Umsetzung einer
„gentechnikfreien Landwirtschaft in der Kurpfalz“
auf freiwilliger Basis.
2. in der Pflanzen- und Tierproduktion wissentlich keine gentechnisch
veränderten Organismen (GVO) und GVO-Produkte einzusetzen und
alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, die Verunreinigung mit GVO
auf meinem Betrieb zu verhindern. Auf berufsständische
Vertreter und Futtermittelvertreter wirke ich aktiv ein, dass GVO-freie
Futtermittel in ausreichender Menge auch für konventionelle
Betriebe angeboten werden.
3. auf die Zulieferer von Saatgut einzuwirken, damit diese sich
verpflichten, kurzfristig ihre Produkte auf GVO hin untersuchen zu
lassen und mittelfristig nur noch kontrolliertes Saatgut zu liefern.
Ich setze mich dafür ein, dass sich die Saatgut-Vermarkter
verpflichten, anhand von Stichproben und Laboruntersuchungen die
Einhaltung des Grenzwertes von 0,1 Prozent ihres Saatgutes schriftlich
und nachvollziehbar nachzuweisen.
4. auf Lohnunternehmen (u.a. für Mähdrusch und
Bestellung) einzuwirken, ihre Maschinen und Fahrzeuge vor dem Einsatz
auf dem eigenen Betrieb gründlich zu reinigen.
5. die Lagerung und den Transport eigener Vermarktungsprodukte
ausschließlich in geeigneten Räumlichkeiten und
Fahrzeugen erfolgen zu lassen sowie sofort auf Betreiber aller
Lagerungs- und Transportmittel, die in eigener Verantwortung anliefern
und abfahren einzuwirken, die Räumlichkeiten/Fahrzeuge
gründlich zu reinigen und dies mittelfristig schriftlich zu
bestätigen.
6. alle an meinen Betrieb angrenzenden landwirtschaftliche Betriebe
anzusprechen, um sie zur Unterzeichnung der
Selbstverpflichtungserklärung bzw. zum Verzicht auf GVO zu
gewinnen.
Die Vereinbarung tritt am 01.08. 2006 in Kraft und hat eine Laufzeit
von zunächst bis Ende 2007. Sie verlängert sich
automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis
spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich
gegenüber allen Mitunterzeichnern gekündigt wird. Die
Selbstverpflichtung wird an neue Rechtsvorschriften,
Förderprogramme oder wissenschaftliche Erkenntnisse zu GVO
angepasst.
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